Waagen

Schember Waagen,
IZ NÖ Süd Straße 3, Objekt 30
2355 Wiener Neudorf
Telefon: +43 (0)2236 62631 0
Telefax: +43 (0)2236 62631 6


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..... AGB

Verkaufs- u. Lieferbedingungen SCHEMBER GmbH, 2355 Wr. Neudorf

1. Allgemeines
Sämtliche unsererseits zu erbringenden Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Davon allenfalls abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers sind ausgeschlossen. Nebenabreden und sonstige Abmachungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Dazu haben unsere Vertreter keine Befugnis.

2. Preise
Die Preise verstehen sich netto ab Werk Wr. Neudorf verladebereit, original verpackt, ausschließlich Transport, Versicherung, Aufstellung bzw. Montage, zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

3. Bestellung
Bestellungen sind für den Käufer bindend, für uns erst dann, wenn dieselben von uns angenommen und schriftlich bestätigt sind. Auch wenn vor der Annahmeerklärung dem Käufer die Ware übergeben oder vom Käufer eine Zahlung geleistet wird, behalten wir uns die endgültige Annahme des Auftrages vor.

4. Beanstandung
Beanstandungen der Ware oder der Rechnung können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware direkt bei der Lieferfirma schriftlich erfolgen. Transportschäden sind unverzüglich bei Übernahme dem Zusteller zu
reklamieren.

5. Lieferfrist
Angegebene Lieferfristen sind als annähernd zu betrachten. Eine etwaige Nachlieferfrist muß der Besteller schriftlich setzen, sie muß mindestens sechs Wochen betragen. Betriebsstörungen jeder Art, höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung oder sonstige Umstände, welche die Lieferung verzögern, berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder ganz vom Vertrag zurückzutreten, unter Ausschluß aller Schadenersatzansprüche des Käufers.

6. Verpackung
Die Verpackung und deren Entsorgung wird bei Installation zum Selbstkostenpreis berechnet.

7. Zahlung – Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren das Eigentum an den verkauften Geräten ausdrücklich vor.
Reklamationen berechtigen keinesfalls den Käufer, die Zahlung zu verzögern. Zahlungen selbst dürfen nur auf die in unserer Rechnung verzeichneten Zahlstellen oder an unserer Kassa gegen entsprechende schriftliche Quittung geleistet werden. Bei Zielüberschreitung ist die Lieferfirma berechtigt, handelsübliche Verzugszinsen, Mahn- und Inkassospesen in Rechnung zu stellen. Kundendienstrechnungen sind sofort netto Kassa zu bezahlen.

8. Rücknahme
Sollten wir gezwungen sein, den Kaufgegenstand zurück zu nehmen, weil der Käufer trotz Fälligkeit den Kaufpreis nicht bezahlt und wir zur Aufhebung des Kaufvertrages nach entsprechend gewährter Nachfrist gezwungen sein sollten, wird der Käufer mit einer Wertminderung von mindestens 25% des Kaufpreises und einer monatlichen Be- und Abnutzungsgebühr für den Zeitraum von der Lieferung bis zur Rückgabe in Höhe von 2% pro Monat belastet.

9. Versand und Gefahrenübergang
Bei Versand der bestellten Waren oder Ersatzteile per Post, Spedition usw. geht die Gefahr ab Verlassen des Lieferwerkes auf den Käufer über, d.h. die Gefahr für jede Beschädigung oder für den Verlust des Liefergegenstandes trägt der Käufer. Versandkosten sind ebenfalls von ihm zu tragen.

10. Gewährleistung und Haftung
Die Lieferfirma leistet Gewähr für die verkauften Produkte bei einschichtigem Betrieb für die Dauer von 6 Monaten, bei mehrschichtigem Betrieb und Fremdgeräten für 3 Monate, gerechnet ab Lieferung der Ware, sofern nicht in dem Vertrag etwas anderes vereinbart ist. Die Gewährleistungsdauer verkürzt sich automatisch in dem Ausmaß, um das die gelieferten Geräte im Mehrschichtbetrieb mehr als acht Stunden täglich verwendet werden.
Gewährleistungspflichtige Mängel werden wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigen. Ein Anspruch auf Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Durch die Inanspruchnahme der Gewährleistung erfolgt keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist. Die Kosten der Zustellung der auszuwechselnden Teile und eventuelle Wegzeiten gehen zu Lasten des Auftragsgebers. Die ausgewechselten Teile gehen in das Eigentum der Schember GmbH über. Die Gewährleistungsfrist wird hierdurch nicht verlängert. Bei Auftragserteilung auf Gebrauchtgeräte entfällt die Gewährleistung.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf jenen Aggregate und Teile, die infolge ihres normalen Gebrauchs verschleißen und regelmäßig erneuert werden müssen, insbesondere Farbbänder, Druckköpfe, Thermodruckköpfe, Schleifsteine und Rundmesser.
Ausdrücklich ausgenommen von der Garantie sind Beschädigungen, die durch vorsätzliche und fahrlässige Behandlung bzw. Störungen, deren Ursache in Über- und Unterspannung im Stromnetz oder unvorschriftsmäßige Elektroinstallationen entstanden sind.
Die Lieferfirma kann nach ihrer Wahl die Instandsetzung beim Käufer selbst oder in ihrer Werkstätte in der normalen Arbeitszeit der Lieferfirma vornehmen.
Jede Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen an den verkauften Gegenständen von Personen vorgenommen werden, die nicht dem Schember Kundendienst angehören bzw. von der Fa. Schember hierzu autorisiert sind. Bei Eigentümerwechsel am Kaufgegenstand erlischt jegliche Gewährleistung. Ebenso kann Gewährleistung nicht geltend gemacht werden, wenn der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug ist. Eine Gewährleistung besteht dann gleichfalls nicht, wenn Mängel oder Schäden auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
Mängel wegen Beschaffenheit der Lieferung sind innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware am Lieferort schriftlich der Schember GmbH mitzuteilen.
Über die hier festgelegten Leistungen hinaus besteht kein Gewährleistungsanspruch.
Eine Haftung für Folgeschäden wird ausgeschlossen und es übernimmt die Schember GmbH keine wie immer geartete Haftung bzw. Schadensvergütung für Schäden, Kapital- und Zinsverlust, die durch Maschinenfehler und/oder Störungen, Lieferzeitüberschreitungen sowie durch Lieferzeiten bei Ersatzteilen und Zubehör entstehen, ausgenommen in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Rücksendungen beanstandeter Ware bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung der Schember GmbH und erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

11. Reparaturen
Die Geräte bzw. Waagen müssen bei Schäden zum Verkäufer in die Werkstätte gebracht bzw. geschickt werden. Erfolgt die Abholung zur bzw. nach Reparatur nicht persönlich, werden die anfallenden Kosten für Zustellung oder Versandkosten separat verrechnet.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus Bestellungen und Lieferungen ist Wr. Neudorf. Als Gerichtsstand gilt ausschließlich Wr. Neustadt als vereinbart.





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